In Görlitz kam es zu einem bemerkenswerten Vorfall an der Grenze, als ein 30-jähriger Litauer am Mittwochmorgen von der Bundespolizei festgenommen wurde. Der Mann versuchte, in Deutschland über die A4 einzureisen, jedoch wurden seine Pläne jäh gestoppt. An der Kontrollstelle entdeckten die Beamten, dass gegen ihn ein Sicherungshaftbefehl vorlag.
Der litauische Staatsbürger war zuvor wegen besonders schweren Raubes verurteilt worden. Nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft vor etwa einem Jahr tauchte er unter und entging so der Haftstrafe, die ihm auferlegt worden war. Das Amtsgericht Bamberg war auf ihn aufmerksam geworden und hatte den Sicherungshaftbefehl in einer Jugendvollstreckungssache erlassen.
Haftbefehl und Einreiseverbot
Nach der Festnahme setzte der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Görlitz den Haftbefehl in Vollzug. Damit wurde die Einlieferung des Mannes in eine Justizvollzugsanstalt angeordnet. Interessant ist, dass der Mann auch ohne diesen Haftbefehl nicht hätte einreisen dürfen. Bereits zuvor hatte die Ausländerbehörde der Stadt Regensburg ihm das Recht auf Einreise und Aufenthalt bis April 2029 entzogen.
Zusätzlich wurde der 30-Jährige von der Bundespolizei angezeigt, da er im Verdacht steht, gegen das Freizügigkeitsgesetz verstoßen zu haben. Diese Gesetze regeln, wer in Deutschland einreisen darf und unter welchen Voraussetzungen.
Der Vorfall wirft ein Licht auf die Herausforderungen, vor denen die Sicherheitsbehörden bei der Kontrolle der Einreise stehen. Der Versuch eines verurteilten Verbrechers, unrechtmäßig in ein Land einzureisen, verdeutlicht die Notwendigkeit, bestehende Gesetze konsequent durchzusetzen und sicherzustellen, dass strafrechtliche Verurteilungen ernst genommen werden. Der Fall des Litauers, nun in Gewahrsam, wird sicherlich weitere Ermittlungen und rechtliche Schritte nach sich ziehen.
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