Südliche Weinstraße

Kastration und Kosten: Haßlocher Streit um American Staffordshire Terrier

In Haßloch sorgt ein Gerichtsstreit um die Kosten der Unterbringung einer beschlagnahmten American Staffordshire Terrier-Hündin mit zehn Welpen für Aufregung, während das Ordnungsamt für sein umstrittenes Vorgehen verantwortlich gemacht wird!

Im Rheinland-Pfalz sorgt ein aktueller Fall um einen American Staffordshire Terrier für rechtliche Auseinandersetzungen und wirft wichtige Fragen auf. Angefangen hat alles, als im Juli 2021 bekannt wurde, dass eine Hündin in Haßloch zehn Welpen zur Welt brachte. Daraufhin intervenierten die Behörden und beschlagnahmten die Hündin im August 2021. Diese Entscheidung stellte den Hundebesitzer vor eine schwierige Situation, denn die Kosten für die Unterbringung des Tieres im Tierheim endeten rasch in einem Rechtsstreit.

Bei einer Gerichtsverhandlung ging es um die Forderung der Gemeinde, die Kosten in Höhe von rund 600 Euro für die Unterbringung des Tieres zu begleichen. Diese Summe deckt den Zeitraum ab der Sicherstellung der Hündin bis zur Vergabe an einen neuen Besitzer am 30. September 2021. Der Hundebesitzer wehrte sich gegen diese Forderung, da er argumentierte, die Sicherstellung sei nicht notwendig gewesen, da die Hündin ohnehin im Tierheim war.

Rechtsstreit um die tierischen Kosten

In der Verhandlung äußerte der Rechtsanwalt des Hundebesitzers, Lars-Jürgen Weidemann, mehrere Argumente, um die Kosteninrechnung anzufechten. Besonders betonte er, dass, weil die Hündin bereits im Tierheim war, die Gemeinde keine rechtliche Grundlage für die Sicherstellung hatte. Richterin Ivanka Goldmaier konterte jedoch, dass das Tierheim ohne die Sicherstellung die Hündin nicht hätte behalten können. So bleibe der Haßlocher der gesetzliche Besitzer des Tieres, was ihn zur Zahlung der Unterbringungskosten verpflichtet.

Die Sachlage wird durch die gesetzlichen Bestimmungen in Rheinland-Pfalz kompliziert, die American Staffordshire Terrier und Mischlinge dieser Rasse als gefährlich einstufen. Aus diesem Grund sind Zucht und Fortpflanzung mit diesen Tieren verboten, und Hündinnen müssen sterilisiert werden. Der Hundebesitzer hatte zudem keinen Sachkundenachweis, der für die Haltung eines solchen Tieres erforderlich ist.

Ein weiterer Streitpunkt war, ob das Tierheim als Adressat der Sicherstellung agieren hätte müssen, wenn die Hündin sich bereits dort befand. Laut Weidemann hätte daher das Tierheim die Kosten tragen müssen. Goldmaier widersprach dieser Ansicht mit der Begründung, dass der Hundebesitzer weiterhin für sein Tier verantwortlich war und somit auch für die anfallenden Kosten aufkommen müsse.

Eine interessante Wendung nahm der Fall, als der Anwalt erwähnte, sein Mandant habe kein Interesse an der Hündin gezeigt und beabsichtige nicht, sie zu behalten. Goldmaier merkte jedoch an, dass der Hundebesitzer durch seine Widersprüche gegen die Beschlagnahmung das Gegenteil demonstrierte. Mitgliedern an der Ordnungsabteilung zufolge gab es zudem Bemühungen, eine Übernahme der Hündin durch eine Frau aus dem Saarland zu ermöglichen, wo die Haltung von American Staffordshire Terrier-Mischlingen erlaubt ist. Diese Möglichkeit wurde jedoch von der Gemeinde mehrmals blockiert.

Einen kleinen Teilerfolg konnte der Haßlocher dennoch verbuchen: Die Gemeinde hatte die Tierheimkosten ab dem 22. August 2021 in Rechnung gestellt, obwohl die offizielle Sicherstellungsanordnung auf den 24. August datiert war. Diese zwei Tage Differenz machen etwa 30 Euro aus, die der Haßlocher nicht zahlen muss.

Die endgültige Entscheidung steht nun noch aus, aber der Fall hat bereits die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich gezogen und stellt eine wichtige Frage zur Verantwortung im Umgang mit gefährlichen Hunden und den rechtlichen Rahmenbedingungen dar.

Eine eingehendere Analyse dieses Falles liefert der Bericht auf www.rheinpfalz.de.

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