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Sonnenuntergangsdrama in Zinnowitz: Mutter springt für Sohn von Seebrücke

Drama auf der Zinnowitzer Seebrücke: Ein Zweijähriger stürzt ins Wasser, während seine Mutter um sein Leben kämpft – jetzt verklagt sie die Gemeinde auf Schadensersatz, weil das Geländer als unsicher erachtet wird!

Zinnowitz/Stralsund. Ein dramatischer Vorfall ereignete sich im Sommer 2021 auf der Zinnowitzer Seebrücke, als ein zweijähriger Junge von der Brücke stürzte. Laut den Berichten hatte seine Mutter, Sandra S., ihre beiden Söhne für ein Fotoshooting aufgestellt. Der ältere Sohn hockte sich, während der jüngere versuchte, ihm nachzueifern. Im Unglücksmoment verlor der Kleine das Gleichgewicht und fiel ins Wasser. Glücklicherweise kam er mit leichten Blessuren davon, doch die Mutter verletzte sich schwer, als sie ihm nachsprang und musste mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht werden.

Diese tragische Begebenheit führte nun zu einem Gerichtsverfahren am Landgericht Stralsund, in dem Sandra S. die Gemeinde Ostseebad Zinnowitz auf Schadensersatz verklagt. Sie argumentiert, dass die Seebrücke nicht ausreichend gesichert sei, da das Geländer die Kinder nicht hinhalten könne. Ihr Anwalt fordert von der Gemeinde nicht nur 35.000 Euro Schmerzensgeld, sondern auch 2.000 Euro zur Deckung der Behandlungskosten und die Anerkennung von Folgeschäden.

Sicherheitsaspekte der Seebrücke im Fokus

Der Prozess hat bereits Diskussionen über die Sicherheit der Seebrücke entfacht. Sandra S. führt an, dass das bestehende Geländer von etwa einem Meter Höhe mit nur drei Querbalken unzureichend sei. Ihrer Auffassung nach hätte die Gemeinde ihrer Pflicht zur Verkehrssicherung nicht nachgekommen. Carsten Nichelmann, der Leiter der Zinnowitzer Kurverwaltung, sieht das anders. Seiner Meinung nach erfüllt die bestehende Konstruktion sämtliche Anforderungen der geltenden Gesetze. Ihm zufolge ist die Seebrücke für Spaziergänge und nicht für einen Spielplatz gedacht, was die Verantwortung der Eltern bei der Beaufsichtigung ihrer Kinder betont.

Ein weiterer zentraler Punkt in der Argumentation der Gemeinde ist, dass die Seebrücke den Normen der Landesbauordnung von Mecklenburg-Vorpommern entspricht. Diese Vorschriften gelte es einzuhalten, während in anderen Bundesländern möglicherweise andere Anforderungen bestehen, die nicht auf Zinnowitz zutreffen. Nichelmann bezeichnet die Brücke, die vor fast 30 Jahren erbaut wurde, als sicher im Vergleich zu ähnlichen Bauwerken an der Ostseeküste.

Prozessverlauf und Urteilsankündigung

Das Gericht hat noch kein Urteil gefällt, die Richterin Irina Bonin plant, die Entscheidung am 30. September zu verkünden. Carsten Nichelmann hat betont, dass es auf der Seebrücke in den drei Jahren seit dem Vorfall keine weiteren Zwischenfälle mit Kindern gegeben hat, was seine Zuversicht hinsichtlich des Urteils stärkt. Diese Geschehnisse lassen hoffen, dass sowohl die Sicherheit der Seebrücke als auch die Verantwortung der Eltern in den künftigen Diskussionen berücksichtigt werden.

Solche tragischen Ereignisse werfen allzu oft Fragen zu Sicherheitsstandards und elterlicher Aufsicht auf, und es bleibt abzuwarten, welche Lehren aus diesem Fall gezogen werden können. Die Argumente und der Verlauf des Prozesses werden sicherlich Aufschluss darüber geben, wie auch in Zukunft eine sichere Umgebung für Familien an öffentlichen Orten geschaffen werden kann. Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf lomazoma.com.

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