Eine 72-jährige Frau aus Hannover hat versucht, ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuloten, um eine spezielle Behandlung gegen sexuelle Schmerzen zu erhalten. Diese Behandlung, eine Lasertherapie im Intimbereich, wurde von ihrer Krankenkasse abgelehnt, was sie als Altersdiskriminierung empfindet.
Hintergrund der Klage sind Schmerzen, die die Frau nach den Wechseljahren aufgrund von Trockenheit im Intimbereich erleidet. Diese Beschwerden machen sexuelle Aktivität für sie unangenehm bis unmöglich. Die Frau hat sich an das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen gewandt, um die Kostenübernahme für die Lasertherapie zu erstreiten.
Gerichtsurteil und Begründung
Das LSG wies die Klage mit der Begründung zurück, dass die gesetzliche Krankenkasse nicht für Behandlungen aufkommen müsse, die nicht als reguläre Kassenleistungen anerkannt sind. Die Mangelerscheinungen, die die Frau leidet, können nicht mit einem zugelassenen Verfahren behandelt werden, das vom Gemeinsamen Bundesausschuss genehmigt wurde.
Die Klägerin argumentierte, dass ihre genannte Behandlung notwendig sei und vom Frauenarzt empfohlen wurde. Berichte über die Erfolge solcher Therapien stützten ihren Anspruch. Die Laserbehandlung passe zur Verbesserung der Produktion von Kollagen und Elastin, was zu langfristigen Linderungen führen könnte und möglicherweise eine dauerhafte Hormontherapie verhindern könnte.
Trotz der Argumente der Frau sah das Gericht in seiner Entscheidung keinen Beweis für Altersdiskriminierung. Auch jüngere Personen hätten keinen Anspruch auf die in Frage stehende laserbasierte Therapie, da diese als neue Behandlungsform gilt, die nicht zur Anerkennung durch die Krankenkassen zugelassen ist.
Frühere rechtliche Schritte und deren Folgen
Die klagende Frau war bereits zuvor am Sozialgericht Hannover mit ihrer Bitte um Kostenübernahme gescheitert. Ihr Versuch, gegen die vorherige Entscheidung vorzugehen, blieb ebenfalls erfolglos. Nun muss sie akzeptieren, dass sie keinen weiteren rechtlichen Schritt gegen das endgültige Urteil des Landessozialgerichts einleiten kann. Eine Revision wurde nicht erlaubt, was bedeutet, dass ihre Möglichkeit, diesen Fall vor ein höheres Gericht zu bringen, endgültig ausgeschlossen ist.
Dieses Urteil wirft Fragen über die Behandlung älterer Menschen im Gesundheitssystem auf. Der Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass individuelle Bedürfnisse ernst genommen werden, insbesondere wenn es um die sexuelle Gesundheit im Alter geht. Die Diskussion über die Anerkennung innovativer Behandlungsmethoden könnte eine breitere gesellschaftliche Debatte anstoßen.
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