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Nachtrag zu Gewalt und Verlust: Prozess um missbrauchenden Partner in Virton

Der Virtonnais, der am 4. Juli nach einer Bewährungsstrafe entlassen wurde, steht am 12. Juli wegen erneuter häuslicher Gewalt vor Gericht, während seine Partnerin Anfang August tot aufgefunden wurde, was die dringende Notwendigkeit für effektive rechtliche Maßnahmen gegen Wiederholungstäter unterstreicht.

Am 4. Juli erhob ein Gericht in Virton Vorwürfe gegen einen Mann und sprach ein Urteil mit Umwandlung it der Strafaussetzung aus. Er wurde freigelassen und konnte die Anstalt verlassen. Doch die Freude über seine Freiheit währte nicht lange.

Bereits am 12. Juli wurde die Polizei zum wiederholten Mal zu seinem Wohnsitz gerufen. Diesmal wurde die Situation ernst, als die Beamten um 22:28 Uhr eine Frau fanden, die blutend in einem Sessel lag und sichtbare Verletzungen im Gesicht hatte. Laut Berichten war der Mann, stark alkoholisiert und aggressiv, nicht bereit, den anwesenden Arzt bei der Behandlung zu unterstützen.

Tragisches Ende

Im August erlitt die Situation eine noch tragischere Wendung, als die Partnerin des Mannes tot aufgefunden wurde – Opfer einer Überdosis. Es gab jedoch keine Hinweise darauf, dass dieser Tod unmittelbar mit den vorhergehenden Vorfällen in Verbindung stand.

Vor Kurzem musste der Mann erneut vor Gericht erscheinen, angeklagt wegen wiederholter Gewalt gegen seine Partnerin. Die Staatsanwaltschaft unter der Leitung von Stéphanie Brand äußerte sich zu dem Fall und äußerte scharfe Kritik an der früheren Entscheidung zur Strafaussetzung: „Ich hatte eine strenge Haftstrafe beantragt. Es ist unverantwortlich, jemandem, der bereits mehrfach zurückgefallen ist, so leichtfertig zu verzeihen, besonders wenn man bedenkt, dass die betroffene Frau nicht mehr lebt.“

Der Anwalt des Angeklagten, Me Jules Carpentier, warf ein anderes Licht auf die Situation und plädierte für eine mildernde Entscheidung. Er argumentierte, dass beide Partner in ihrer Beziehung Verantwortung trugen und der Fokus auf der dringenden Notwendigkeit liegen sollte, ihrem gemeinsamen Kind zu helfen, welches nun ohne seine Mutter aufwächst. Er beantragte deshalb eine vorübergehende Aussetzung der Strafe oder die Möglichkeit, die Strafe mit einem elektronischen Fußfessel zu verbüßen.

Das Urteil in dieser schweren Angelegenheit wird voraussichtlich am 25. September verkündet, und es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen das Gericht ziehen wird, nachdem bereits viele Warnzeichen übersehen wurden. Die Situation wirft Fragen über die Gefahren von häuslicher Gewalt und die Herausforderungen auf, mit denen betroffene Familien konfrontiert sind.

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