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Waldbesitzer in Schleswig-Holstein kritisieren EU-Regulierungen

Der Vorsitzende des Waldbesitzerverbands Schleswig-Holstein, Hans-Caspar Graf zu Rantzau, kritisiert die Umsetzbarkeit des geplanten Lieferkettengesetzes für deutsche Waldbesitzer und warnt vor massiven negativen Auswirkungen auf die Holzindustrie sowie den Handel, da für jeden Baum Nachweise gefordert werden, die in der bestehenden Verwaltung nicht realisierbar sind.

Im schleswig-holsteinischen Gut Pronstorf hat der Vorsitzende des Waldbesitzerverbandes, Hans-Caspar Graf zu Rantzau, eine eindringliche Warnung ausgesprochen. Grund ist das neue Lieferkettengesetz, das darauf abzielt, den sogenannten Waldraubbau zu verhindern. Graf zu Rantzau hat jedoch massive Bedenken geäußert – er sieht das Gesetz als nicht umsetzbar für die Waldbesitzer in Deutschland an.

In einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur erklärte er, dass es notwendig sei, für jeden einzelnen Baum einen Nachweis zu erbringen, wo dieser geschlagen wurde. „Eine einfache Angabe wie Gutsverwaltung Pronstorf reicht nicht aus“, so der Graf. Diese Anforderung ist seiner Meinung nach absurd, da in Mitteleuropa kein bedeutender Waldraubbau stattfinde. Stattdessen werde ein globales Problem unsachgemäß auf die lokalen Waldbesitzer abgewälzt.

Die Herausforderungen des Lieferkettengesetzes

Das Lieferkettengesetz, dessen Frist laut Graf zu Rantzau am 31. Dezember 2024 abläuft, stellt ein komplexes und bürokratisches Unterfangen dar. „Es ist völlig unrealistisch, dass wir bis dahin in der Lage sind, alle Anforderungen zu erfüllen, “ bemerkte Graf zu Rantzau. Bisher sei nicht einmal eine Person eingestellt worden, um die nötigen Strukturen zu schaffen, was seine Zweifel an der Umsetzbarkeit weiter verstärkt.

Die Verwaltungen seien nicht auf die zahlreichen und komplizierten Anforderungen vorbereitet, und es wurde bislang auch nicht ausreichend auf politischer Ebene erkannt, welche Schwierigkeiten dies mit sich gebracht hat. Das Bundeslandwirtschaftsministerium, so Graf zu Rantzau, habe zwar die Problematik verstanden, doch auch dort fehle es an einem klaren Handlungsplan für die Implementierung des Gesetzes.

Wenn sich an der Situation nichts ändert und das Gesetz in Kraft tritt, befürchtet der Waldbesitzer, dass dies katastrophale Folgen für die gesamte Branche haben könnte. „Dann wird hier alles stehen bleiben. Kein Baum wird mehr geschlagen, kein Holzhandel wird mehr funktionieren, und letztlich werden auch Sägewerke und Papierfabriken betroffen sein“, erklärte er. Diese Perspektive lässt auch bei den Betrieben vor Ort die Alarmglocken läuten.

Globale Bezüge und politische Konsequenzen

Zusätzlich äußerte Graf zu Rantzau Bedenken hinsichtlich der Nachweisführung in anderen Ländern. „Glaubt das EU-Parlament wirklich, dass unsere Handelspartner wie Brasilien oder afrikanische Staaten die erforderlichen Nachweise erbringen können?“, fragte er provokant. Diese Unmöglichkeit könnten zu weiteren Problemen auf internationaler Ebene führen, da im Grunde alle Länder in den gleichen Topf geworfen würden, unabhängig von den lokalen Gegebenheiten.

Graf zu Rantzau schloss nicht aus, dass es zu einem Moratorium kommen müsse, um die bestehende Situation zu evaluieren und mögliche Lösungen auszuarbeiten. „Gut gemeint kann in diesem Fall eine Katastrophe bedeuten“, sagte der Waldbesitzer und setzte damit einen eindringlichen Appell an die Verantwortlichen in der Politik.

Die Auswirkungen dieser Diskussion werden weitreichend sein, nicht nur für die Waldbesitzer, sondern auch für die gesamte Waldwirtschaft in Deutschland. Der Druck auf die gesetzgebenden Organe könnte steigen, um die Herausforderungen, die das Lieferkettengesetz mit sich bringt, ernsthaft anzugehen und nachhaltige Lösungen zu finden.

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