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Staatsleistungen für Kirchen: Sachsen-Anhalt bleibt skeptisch gegenüber Ablösung

Sachsen-Anhalts Landesregierung, angeführt von Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU), lehnt die aktuellen Pläne der Berliner Ampel-Koalition zur Ablösung der Staatsleistungen für Kirchen ab, da sie die finanziellen Möglichkeiten und die Dringlichkeit einer solchen Regelung in der aktuellen Haushaltslage des Bundeslandes in Frage stellen.

In Sachsen-Anhalt sorgt die Debatte um die Staatsleistungen für Kirchen für hitzige Diskussionen. Die aktuelle schwarz-rot-gelbe Landesregierung positioniert sich klar gegen die von der Berliner Ampel-Koalition vorgeschlagenen Reformen zur Ablösung dieser Zahlungen. Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) betont, dass es momentan kein Interesse an einer Ablösung gebe. Mit der finanziellen Situation der Bundesländer und dem bestehenden Schuldenverbot hält er eine solche Maßnahme für nicht umsetzbar.

Ein grundlegendes Verständnis der Staatsleistungen ist dabei wichtig: Diese Zahlungen, die über 600 Millionen Euro jährlich ausmachen, sind eine Entschädigung für Enteignungen, die vor über 200 Jahren stattfanden. In Sachsen-Anhalt wird in diesem Jahr eine Summe von etwa 44 Millionen Euro gezahlt, wobei die meisten Mittel an die evangelischen Kirchen fließen. Robra mahnt, dass es sinnvollere Wege gebe, als große Summen für diese Zahlungen auszugeben, wenn andere gesellschaftliche Herausforderungen vor der Tür stünden.

Die Sicht der Kirchen

Auf der anderen Seite zeigen sich die Kirchen in Sachsen-Anhalt prinzipiell offen für eine Ablösung der Staatsleistungen. Albrecht Steinhäuser, der die evangelischen Kirchen in Verhandlungen mit dem Staat vertritt, betont, dass es einen fairen Ausgleich geben müsse. Er schlägt vor, dass die Ablösesumme auf einem Niveau liegen sollte, das der Ertragskraft entspricht, die die Kirchen auf dem Kapitalmarkt bei einer Anlage erzielen könnten.

Ein Zinsfuß von vier Prozent könnte für die Kirchen zum Maßstab werden, was in einer Ablösesumme von etwa 1,1 Milliarden Euro resultieren würde. Diese gehört zu den Forderungen, über die zurzeit diskutiert wird. Steinhäuser ist sich jedoch auch bewusst, dass anstelle einer Barzahlung auch die Übertragung von Grund und Boden als Alternative in Betracht gezogen werden könnte, um einen fairen Ausgleich zu schaffen.

Die Diskussion über die Staatsleistungen ist von politischer Relevanz, da sie nicht nur die Lebensrealitäten der Kirchen, sondern auch die finanziellen Möglichkeiten des Landes betreffen könnte. Während die Kirchen auf eine Lösung drängen, sieht die Landesregierung keine Eile, die etablierte Regelung zu verändern. „Der Auftrag zur Ablösung besteht, aber er ist gewiss nicht dringlich“, so Robra.

Die Frage, wann und wie eine Ablösung verwirklicht werden kann, bleibt also vorerst offen. Politische und kirchliche Akteure stehen am Anfang eines langen Weges, der sowohl finanziell als auch rechtlich komplex ist. Der Dialog zwischen den Kirchen und dem Land Sachsen-Anhalt könnte entscheidend sein, um eine Lösung zu finden, die für beide Seiten tragbar ist.

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